Ausbildung
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Fachpraktiker Landwirtschaft (m/w)
Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung
Der Ausbildungsberuf Landwirtschaftswerker/in ist ein Ausbildungsberuf der Landwirtschaft. Diese Berufsausbildung betrifft arbeits- und bildungsfähige Jugendliche und Erwachsene, bei denen auf Grund ihrer Behinderung auch bei unterstützenden Maßnahmen in der berufstheoretischen und in der berufspraktischen Ausbildung ein Ausbildungsabschluss in den nach BBiG anerkannten Ausbildungsberufen zunächst nicht erreicht werden kann.
Die Berufsausbildung wird nach der Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz über die Berufsausbildung und Prüfung Behinderter in der Landwirtschaft vom 2. November 2004 durchgeführt.
Anforderungen
Grundsätzlich kann nur derjenige - unabhängig vom Abschluss an der allgemeinbildenden Schule bzw. Förderschule (Sonderschule) - diesen Beruf erlernen, wenn über den psychologischen Dienst der Arbeitsagentur die Bestätigung zur Aufnahme des Berufs vorliegt (Gutachten). Es wird mindestens der Hauptschulabschluss empfohlen.
Ausbildungsorte
In der Regel bei freien Bildungsträgern, jedoch auch in Betrieben der Landwirtschaft. Diese Betriebe müssen als Ausbildungsstätten für den Beruf Landwirtschaftswerker/in durch das Regierungspräsidium Chemnitz anerkannt sein und ein Anerkennungsverfahren durchlaufen haben.
Ausbildungsziel
Die Berufsausbildung soll Behinderte befähigen, als Helfer Tätigkeiten im landwirtschaftlichen Bereich zu verrichten.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.